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Privatinsolvenz Insolvenz mit Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

Firmen-/ Privatinsolvenz

Insolvenz

Eine Insolvenz (lateinisch insolvens‚ von solvere ‚zahlen‘), bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder Überschuldung.

In Österreich und der Schweiz spricht man von Konkurs (von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘), womit die Versammlung der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners gemeint ist. Auch in Deutschland wurde bis zur Einführung der Insolvenzordnung der Begriff Konkurs verwendet. In Anlehnung an den italienischen Begriff banca rotta (zerschlagener Tisch) wird gelegentlich das Wort Bankrott gebraucht, wobei in Deutschland der Bankrott juristisch gesehen eine Straftat ist. Daneben kommt in der Umgangssprache das Wort Pleite vor, das ebenso wie Bankrott stark negativ besetzt ist.

Die Art und Durchführung einer Insolvenz ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Vom Insolvenzrecht ausgenommen sind insolvenzunfähige Schuldner. (Quelle: wikipedia)

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