Firmengründung in Spanien

Das Auswärtiges Amt informiert


DIE RECHTSFORMEN DER SPANISCHEN GMBH (S.L.)

Die GmbH ist die historisch jüngste Gesellschaftsform, die aber auch individuell so gestaltbar ist, dass sie auf die spezifischen Bedürfnisse des oder der Gesellschafter hervorragend zugeschnitten werden kann. Mit 3.000,- Euro Mindestkapital (Neuregelung anstatt 3006,- €) bietet die spanische GmbH eine für wohl jedermann erreichbare Gesellschaftsform. Sacheinlagen sind ebenfalls zulässig.
Das neue spanische GmbH- Gesetz von 1995 gestattet auch die Einmanngesellschaft, also die Gesellschaft mit lediglich einem einzigen Gesellschafter. Weil hierbei jedoch zahlreiche Besonderheiten bestehen, empfiehlt es sich in der Regel, eine GmbH mit mindestens zwei Gesellschaftern zu gründen, wobei ein Gesellschafter lediglich eine symbolische Beteiligung zu halten braucht. Die Gesellschaft wird durch den oder die Verwalter (Administrator) vertreten. Auch ist es zulässig, einen Verwaltungsrat zu installieren. Grundsätzlich hat jedoch eine kleinere Gesellschaft lediglich einen oder zwei Verwalter, wobei je nach dem Willen der Gesellschafter diese einzeln oder gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sind. Die Gründung erfolgt durch einen notariellen Vertrag (Escritura Publica de Constitución de Sociedad), in dem wird die Satzung der Gesellschaft festgelegt.
Vor der notariellen Beurkundung muss die Bestätigung des Zentralen Spanischen Handelsregisters in Madrid vorliegen, dass gegen die vorgesehene Firmenbezeichnung keine Bedenken bestehen. Die Satzung (estatutos) regelt alle wesentlichen Einzelheiten der Gesellschaft, wobei naturgemäß auf das spanische GmbH- Gesetz mit seinen 129 Artikeln zurückgegriffen werden muss. Anders als bei der S.A. (AG) muss das gesamte Gesellschaftskapital bereits bei der Gründung der SL voll aufgebracht sein. Dies ist durch Bankbescheinigung nachzuweisen. Die eigentliche Geburtsstunde der Gesellschaft ist die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister, dann erst wird sie rechtsfähig. Ebenso beginnt damit die beschränkte Haftung der spanischen GmbH. Zulässig ist es auch, zunächst eine S.L. (GmbH) zu gründen und diese später in eine S.A. (AG) umzugründen.


ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE

Die Gesellschaft muss mindestens eine Person unter Vertrag haben, die bei der Sozialversicherung in der Gruppe I (leitende Angestellte) anzumelden ist, selbst wenn diese nur teilzeitbeschäftigt ist. Ein Verwalter, ein Vorstandsmitglied, Gesellschafter oder Aktionär kann gleichzeitig auch Angestellter der Gesellschaft sein, wenn ein wirkliches Arbeitsverhältnis besteht.


STEUERLICHE ASPEKTE

Die spanische GmbH wird aufgrund des spanischen Körperschaftssteuergesetzes mit 15% ihrer Gewinne besteuert . Dieser Steuersatz gilt für Neugründungen 2 Jahre lang. Danach liegt der Körperschaftssteuersatz bei 25% der auch für bestehende Firmen gilt. Hierbei können aufgrund des spanischen Körperschaftssteuergesetzes während eines Zeitraumes von sieben Jahren Gewinne mit Verlusten kompensiert werden. Durch unsere Steuermodelle senken wir diese Steuersätze nochmals. Die aktuellen Steuersätze fragen Sie bitte bei uns nach!

Link zur EU-Seite: Unternehmensbesteuerung


ÜBERBLICK DER VORTEILE DER S.L.

Die spanische GmbH (S.L.) ist hervorragend geeignet, um mit ihr als Repräsentanz oder unselbstständige Zweigstelle in Deutschland zu arbeiten
Eine S.L. ist EU - weit zugelassen und auch in Deutschland voll geschäftsfähig sowie als volle EU - Firma weltweit akzeptiert.
Die spanische SL ist ideal und preiswert um als Geschäftsführer mit pfändungsfreiem Gehalt und Wohnsitz in Deutschland die Privatinsolvenz in Deutschland mit Restschuldbefreiung (3 Jahre) zu beantragen und Vermögen zu retten, ohne Wohnsitzwechsel in ein anderes EU Land.
Das Stammkapital der spanischen GmbH beträgt nur einen Bruchteil das einer deutschen GmbH, nämlich 3.000,- €
In Spanien gibt es kaum eine Geschäftsführerdurchgriffshaftung, die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt
Die recht freizügige Absetzung von Betriebsausgaben
Die spanische S.L. wird mit einem Körperschaftssteuersatz von 15% veranlagt (bis 300.000,- € Gewinn, Stand 2021).
In den ersten Jahren können Gewinne mit Verlusten kompensiert werden
Nach den EU - Bestimmungen kann jede spanische GmbH auch nach Deutschland verlegt werden. Dies geschieht in der Form der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle oder Verschmelzung.
Die Besteuerung ist niedrig: Die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben ist in der Praxis wesentlich großzügiger als bei einer deutschen GmbH
Steuerstraftatbestände beginnen erst ab 120000,- € hinterzogenen Steuern pro Steuerart und pro Steuerjahr
Keine Meisterbriefe erforderlich! Der Inhaber einer spanischen Handwerks- S.L. braucht keinen Meisterbrief vorzuweisen, selbst dann, wenn er Arbeiten in Deutschland ausführt.
In Spanien gibt es kein Wettbewerbsverbot wie in Deutschland
Die Gründung kann auf Wunsch anonym erfolgen (Treuhand- GF, Treuhandgesellschafter)
Die Gründung einer deutschen S.L. & Co. KG ist möglich
In der Geschäftswelt hat die S.L. einen besseren Leumund als die englische Limited
Die bei der Limited übliche Durchgriffshaftung bei Unterkapitalisierung (das gilt bei fast jeder Ltd. mit 1-100 pounds Stammkapital) ist bei der SL unbekannt

GRÜNDUNGSKOSTEN - SPANIEN

In den Gründungskosten inklusive:  
   
+ Beantragung eines Zertifikates für den Firmennamen im Zentralregister Madrid  
+ Erstellung der Statuten und notarielle Gründung  
+ notariell errichtete Gründungsurkunde  
+ Bankkonto inkl. Visa-Mastercard  
+ Erstellung Firmensatzung und Memorandum  
+ Beantragung der vorläufigen Steuernummer N.I.F.  
+ Beantragung der EU- USt- Ident- Nr. incl. I.A.E. (auf Wunsch)  
+ Zahlung sämtlicher Vorauszahlungen und Eintragungskosten  
+ notarielle Übertragung der Gesellschaftsanteile auf den Käufer  
Gründungskosten 1999,-€
Gründungskosten sowie Vorlage des Stammkapitals von 3000,- € durch uns + Handy, Faxnummer, Postservice (ohne Porto) 2 Monate gratis, bitte beachten Sie das bei Handy- und Faxnutzung zusätzliche Kosten entstehen Auf Anfrage!
Firmennamen beim Registergericht (Registro Mercantil Central in Madrid) anfragen und Namenszertifikat beantragen, Namenszertifikat reserviert den Firmennamen für 3 Monate, Preis wird auf die Gründung angerechnet 49,-€, wird bei Firmengründung durch uns angrechnet
Beratung Kostenlose telefonische Beratung

Bestellung und Bezahlung mit Rechnung

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E-Mail
 
Nachricht
 
   Bestellung spanische SL für 1999,- €
 
spanische SL incl. Bankkonto, Visa/Mastercard


   Namenszertifikat beantragen für 49,- €
 
Das Zertifikat reserviert den Namen für 3 Monate



ÜBERNAHME EINER VORRATSGESELLSCHAFT

Die Kosten einer Übernahme einer S.L. beginnen ab 2.999,- €
Stellung des spanischen Firmensitzes mit Postweiterleitung/ Betreuung der S.L. (jährlich) 720,- €
Änderung des Firmennamens ab 350,- €

Jahresverwaltungskosten für 12 Monate:

+ Verwaltung und Betreuung der S.L.  
+ Stellung des Firmensitzes in Spanien mit Postweiterleitung (ohne Porto), Telefon- und Faxnummer mit direkter Weiterschaltung (Gebühren auf Anfrage) 720,- € also 60,- € im Monat

EXTRALEISTUNGEN - SPANIEN

optionale Leistungen:  
+ Treuhand Geschäftsführer für 12 Monate Anfrage
+ Treuhand Gesellschafter für 12 Monate ab 1200,- €
+ Namensänderung bei Übernahme einer Vorratsgesellschaft ab 350,- €
+ beglaubigte Übersetzung aller wichtigen Dokumente in die deutsche Sprache ab 500,- €
+ HR Auszug mit Beglaubigung ab 250,- €
+ einfache Übersetzung der wichtigsten Dokumente in die deutsche Sprache ab 250,- €
+ zusätzliche Firmenkontobeantragung bei einer spanischen Bank incl. Onlinebanking und Visa/Mastercard 250,- €
+ Premium Virtual Office in Madrid inkl. Sekretariat (pers. Rufannahme mit Firmenname), Telefon und Faxnummer, Postweiterleitung, Konferenzraumnutzung nach Absprache Anfrage
+ Handelsregistereintragung in Deutschland exkl. Registergebühren, Gewerbeanmeldung, Beantragung dt. Steuernummer inkl. EU- USt- ID, steuerliche Eröffnungsbilanzerstellung ab 350,- €
+ Gründung einer Kommanditgesellschaft als Tochtergesellschaft der S.L. (= S.L. & Co. KG) inkl. aller Notarkosten und Gesellschaftsvertrag ab 500,- €
+ Erstellung einer Internetseite, Web-Hosting und etc. Anfrage
+ Fahrzeugummeldung, spanische Kennzeichen Anfrage
+ Buchhaltung, Steuererklärungen - nach Aufwand Anfrage
*) Alle oben genannten Preise verstehen sich zzgl. 21 % I.V.A.  

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